Was bietet die BT für den Fahrdienst?

Detailinformationen zu Ihrem Dienst

Arbeitsbedingungen

Für Ihren Einsatz im Linienverkehr Bus oder U-Bahn: Bereits zu Beginn Ihrer Arbeitsaufnahme kennen Sie Ihre Freifolge: Sie wissen, an welchen Tagen Sie arbeiten und an welchen Tagen Sie frei haben. Zwischen zwei Diensten liegen mindestens elf Stunden Ruhezeit. Ein Tag frei umfasst mindestens 33 Stunden, zwei Tage in der Regel mindestens 60 Stunden. Sie erhalten – in der Regel 14 bis 10 Tage vorab – eine genaue Übersicht, wann Sie wo Ihren Dienst beginnen und beenden.

All Ihre Arbeitsbedingungen und auch die Höhe Ihres Lohns sind im Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N) geregelt.

Ihre Dienstschicht rolliert und ist unterschiedlich lang. Sie kann zu praktisch jeder Tageszeit beginnen, dauert mindestens fünf Stunden, in der Regel eher etwa neuneinhalb Stunden. Geteilte Dienstschichten – die eine längere Freizeit enthalten – können bis zu 14 Stunden umfassen. Die in der Dienstschicht planmäßig enthaltene Arbeitszeit darf 8 1/2 Stunden nicht überschreiten.

Über unser Intranet erhalten Sie alle dienstrelevanten Informationen: Linieninformationen,  sonstige Neuigkeiten, alles, was für Ihren Dienst relevant ist. Ein Smartphone, auf dem Sie all das abrufen können, bekommen Sie von uns gestellt.

Sie werden von zwei Meistern im Fahrbereich als ständige Ansprechpartner betreut. Dies sind Ihre direkten Vorgesetzten, mit denen Sie all Ihre Wünsche und Anliegen besprechen können, vom Urlaubswunsch bis zum Freiwunsch an Ihrem Hochzeitstag. Sie sind erfahrene Führungskräfte, die vorher sehr gute Fahrdienstmitarbeiter waren und deshalb Ihre Sicht auf die Dienstausübung sehr gut nachvollziehen können.

 

Ausbildung und Finanzen

Neu- und Quereinsteiger, die gerne Bus- oder U-Bahnfahrer werden möchten, werden auf unsere Kosten von der Verkehrsakademie der BVG oder von einer anderen kooperierenden Fahrschule ausgebildet. Dort findet der schulische Teil Ihrer Ausbildung statt. Nach den Prüfungen können Sie dann Praxiserfahrung bei uns sammeln. Auch während der Ausbildung erhalten Sie bereits Lohn. Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind: Es besteht auch die Möglichkeit über Bildungsgutscheine etc. die Ausbildung zu finanzieren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Zum Ersten eines Monats zahlen wir Ihren Lohn für den vorangegangenen Monat, als Fahrer oder Fahrerin in der Regel Entgeltgruppe 5 Stufe 1. Zuschläge für Nachtarbeit, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit erhalten Sie für den vorletzten Monat, weil zum Tag der Lohnanweisung der laufende Monat noch nicht abgeschlossen ist.

Sie können bei der BT eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und von einem sehr günstigen Gruppenangebot profitieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über Partner der BT zu ergänzen